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Wir haben unser B&B für immer geschlossen!
Es war uns eine große Freude, Deine Gastgeber gewesen sein zu dürfen!

Hausordnung

(1) Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht sind im gesamten Haus verboten. Jede Zuwiderhandlung wird mit mindestens 50 Euro Strafe geahndet. Wer durch Zigarettenrauch, beim Kochen oder sonstigem Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke), hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.

(2) Aufbewahren sowie die Zubereitung von Lebensmitteln ist aus Sicherheits- und hygienischen Gründen auf den Zimmern nicht gestattet, davon ausgenommen sind die Appartements.

(3) Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten ist nach 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu achten - Nachtruhe. Wir bitten Musik oder Radio nur mit Kopfhörern zu hören. Bitte die Fenster zum Garten nach 23 Uhr geschlossen halten, wenn noch Unterhaltungen geführt werden.

(4) Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Bitte darauf achten, das Zimmer bei Verlassen abzuschließen. Wertsachen können im Spind oder an der Rezeption abgegeben werden.

(5) Besucher können in der Lounge gegenüber der Rezeption empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. 

(6) Das Mitbringen von Alkohol und Drogen jeglicher Art ist generell untersagt.

(7) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens verboten.

(8) Die Leistung des mietwerks übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Leitung die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störungen des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hostelleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hostelverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

(9) Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu regulieren. Bitte kein Mobiliar/Inventar aus den Zimmern tragen (z.B. Decken, Stühle usw.).

(10) Die Betten in unseren Mehrbettzimmern sind selber zu beziehen. Die Bettwäsche liegt auf dem Bett bereit.

(11) Verlorene Schlüsselkarten werden mit 10 Euro in Rechnung gestellt und sind unverzüglich in bar zu zahlen.

(12) Angemeldete Gäste können individuelle Ankunftszeiten mit der Leitung oder der Rezeption vereinbaren. Ansonsten werden zugesagte Zimmer/Betten bis 19 Uhr freigehalten. Die Zimmer/Betten können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag bitten wir, das Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu verlassen. Bei früherer Anreise bzw. späterer Abreise kann Gepäck in unserem Gepäckraum deponiert werden.

AGB

Bitte beachte: Wir sind ein kleines und relaxtes Bed & Breakfast und wollen unseren Gästen eine entspannte Atmosphäre bieten. Wir möchten daher bei uns keine Junggesellenabschiede, Abifeiern o.ä. Gruppen beherbergen. Bitte habe dafür Verständnis. Backpacker, Paare, Familien und betreute Gruppen sind bei uns willkommen. Möchtest du mit einer Gruppe von mehr als 6 Personen bei uns im Bed & Brekfast übernachten, stelle bitte eine Gruppenanfrage.

I. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren typischen Nebenleistungen des mietwerks.

(2) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom mietwerk ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss
(1) Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des mietwerks ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.

(2) Vertragspartner sind das mietwerk und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hostel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

(3) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des mietwerks.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
(1) das mietwerk ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des mietwerks zu zahlen. Die Zahlung des Preises für die Zimmerüberlassung muss spätestens bei Anreise erfolgen. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts muss die Zahlung mindestens 24 Stunden vor Beginn des verlängerten Zeitraums erfolgen, bis spätestens 18 Uhr des Vortages. Beides gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des mietwerks gegenüber Dritten.

(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Bed & Breakfast allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.

(4) Die Preise können vom Bed & Breakfast auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des mietwerks oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das mietwerk dem zustimmt.

(5) Rechnungen des mietwerks ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das mietwerk ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das mietwerk berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hostel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das mietwerk eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

(6) Das mietwerk ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder vollständige Bezahlung der Buchung zu verlangen. Bei Gruppen ab 10 Personen kann bei Anreise eine Sicherheitsleistung (Kaution) von € 500,- in bar pro Gruppe fällig werden. Das mietwerk ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im mietwerk aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

(7) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des mietwerks aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung, Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem mietwerk geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des mietwerks. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

(2) Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart (z.B. bei Buchung einer nicht erstattbaren Rate) gelten folgende Stornofristen:

1. bis 9 Personen & Buchungen bis 499€ Gesamtpreis:
· bis 7 Tage vor Anreise (bis 12 Uhr MEZ) kostenfrei. Bei späterer Stornierung werden 90 % der Kosten der gesamten Buchung fällig. Bei Nichtanreise werden 100 % der Kosten der gesamten Buchung fällig. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb eines Tages vor Anreise. Bitte beachten Sie, dass zu Sonderzeiten und Arrangements ggfls. abweichende Stornierungsfristen gelten können. Details finden Sie unter "Sonderzeiten & Arrangements".

2. ab 10 Personen & Buchungen ab 500€ Gesamtpreis:
· bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei
· bis 4 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
· ab dem 27. Tag vor Anreise 90% des vereinbarten Gesamtpreises

Sonderzeiten & Arrangements:
Zu Sonderzeiten, Rabattaktionen und Arrangements wie beispielsweise Nobelpreisträgertagung, Lindauer Psychotherapiewochen, Bregenzer Festspiele, Sparkassen Marathon, Messe Friedrichshafen (Eurobike, Outdoor), Ostern, Himmelfahrt, Pfingstferien, Fronleichnam, Reformationstag/Allerheiligen, Weihnachten und Silvester gelten die Bedingungen unter 2.

(3) Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem mietwerk ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

V. Rücktritt des mietwerks
(1) Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das mietwerk ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Ferner ist das mietwerk berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das mietwerk begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des mietwerks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des mietwerks zuzurechnen ist;
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
e) ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
f) das mietwerk von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des mietwerks nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des mietwerks gefährdet erscheinen;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

(3) Das mietwerk hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(4) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmer- und Bettenbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder Betten, es sei denn, das mietwerk hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder Betten schriftlich bestätigt.

(2) Gebuchte Zimmer und/oder Betten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und/oder Betten dem mietwerk spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das mietwerk über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Gast akzeptiert mit der Buchung die in der Anlage beigefügte Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.

VII. Haftung des mietwerks, Verjährung
(1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des mietwerks auftreten, wird sich das mietwerk auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hostel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

(2) Das mietwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3) Das mietwerk haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des mietwerks darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2000,00 für Sachschäden und auf max. € 3000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des mietwerks, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des mietwerks. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

(6) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des mietwerks. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das mietwerk nicht, soweit das mietwerk, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel geltend gemacht werden.

(7) Weckaufträge werden vom Hostel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

(8) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das mietwerk übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das mietwerk ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

(9) Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des mietwerks, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des mietwerks beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des mietwerks.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des mietwerks. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des mietwerks. Das mietwerk ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die oben stehende Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).





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