Vor Anreise: Wichtige Corona-Informationen Featured

Bitte lesen Sie die Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen vor Anreise aufmerksam durch. Vielen Dank!

Anreisevoraussetzungen

Update: Sämtliche Corona Maßnahmen sind aufgehoben!

Update ab 19.03.2022:
In Bayern gilt indoor breitflächig weiterhin der 3G-Grundsatz: geimpft, genesen oder getestet (getestet bedeutet: ein maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 72 Stunden. Im Gebäude ist zudem eine FFP2 Maske zu tragen.

Wichtig:
Bei Anreise außerhalb der Rezeptionszeiten sind uns die Testergebnisse bitte vorab per E-Mail oder WhatsApp zu schicken.

Die Bestimmungen können sich schnell ändern und wir können für die Aktualität unserer Ausführungen keine Garantie übernehmen. Weitere aktuelle Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen finden Sie unter: lindau.de/corona und coronavirus.bayern.de.

Muss ich mich vor Anreise testen lassen?

Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Entweder einen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht. Wir bitten Sie, diesen Test rechtzeitig in ihrer Heimat durchzuführen.

Muss ich mich vor Ort testen lassen?

Ja, vor Ort in Lindau sind sie verpflichtet alle 72 Stunden einen neuen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorzulegen (wenn nicht geimpft oder genesen). Einen Selbsttest unter Aufsicht können Sie auch bei uns für 10 Euro pro Test durchführen (inkl. Zertifikat).

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Übersicht der örtlichen Testangebote in Lindau: www.lindau.de/schnelltestangebote.

>> Stadtplan mit allen Testmöglichkeiten in Lindau hier ansehen

Was gilt, wenn ich vollständig geimpft bin?

Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte, bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Hierfür muss ein entsprechend gültiger Impfnachweis vorgelegt werden. Auch Genesene, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Müssen sich Kinder auch testen lassen?

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen. Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen negativen Schnelltest oder den Nachweis eine regelmäßigen Testung (3x/Woche) in der Schule vorlegen. Kinder ab 12 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Wo finde ich weitere aktuelle Informationen zu geltenden Regeln in Lindau?

Aktuelle Informationen zu den Testangeboten in Lindau, zur FFP2-Maskenpflicht und zum Grenzverkehr (Österreich/Schweiz) finden Sie unter: www.lindau.de/corona.

Was heißt "Öffnung bei stabiler Inzidenz"?

Die nachfolgende Regelung findet derzeit (Stand 19.09.2021) keine Anwendung! Stabile Inzidenz heißt, 7 Tage lang eine Inzidenz unter 100. Damit verbundene Auswirkungen sind hier zu finden unter: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ im Bereich „Fragen zur Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ > Überschrift „Inzidenz über 50 bis 100“

Was ist wenn ich Anreise und die Zahlen dann wieder über eine 7-Tage-Inzidenz von 100 steigen? Muss ich dann abreisen?

Nein, die nachfolgende Regelung findet derzeit (Stand 19.09.2021) keine Anwendung! Ja, wobei Sie hier die offizielle Mitteilung des Landratsamtes Lindau abwarten können, die die Ankündigung der strikteren Maßnahmen i.d.R. zwei oder drei Tage nach Aufschlagen der Über-100-Inzidenz später wieder umsetzt. Das heißt, Sie müssen nicht gleich am ersten Tag mit einer Inzidenz über 100 wieder nach Hause fahren, sondern Sie können die Ankündigungen des Landratsamtes Lindau abwarten. Dann gelten wieder die Auswirkungen unter: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ im Bereich „Fragen zur Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ > Überschrift „Inzidenz über 100“

Wie muss ich mich bei einem positiven Testergebnis verhalten?

Alle Personen, bei denen ein von einer medizinischen Fachkraft oder einer vergleichbaren, hierfür geschulten Person vorgenommener PCR- oder Antigentest ein positives Ergebnis hat, müssen sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.

Die Stelle, die das Testergebnis bekannt gibt, informiert die Person schriftlich oder elektronisch über die Verpflichtung zur Isolation. Die positiv getestete Person ist dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und über das Testergebnis, die Testart und das Datum des Tests zu informieren. Bei Personen, die mittels Antigentest durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person positiv getestet werden, endet die Isolation, falls der erste nach dem positiven Antigentest bei diesen Personen vorgenommene molekularbiologische (PCR-)Test ein negatives Ergebnis aufweist, mit dem Vorliegen dieses negativen Testergebnisses.

Bei allen anderen positiv getesteten Personen endet die Isolation bei asymptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers, bei leicht symptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden. In beiden Fällen muss zur Beendigung der Isolation zusätzlich eine frühestens an Tag 14 durchgeführte Testung (PCR-Test oder Antigentest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) ein negatives Ergebnis aufweisen. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde trifft die notwendigen Anordnungen und entscheidet über die Beendigung der Isolation.

Verfügt das mietwerk über ein individuelles Hygienekonzept?

Ja, das mietwerk hat ein individuelles Hygienekonzept nach den Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung und des Hotel- und Gaststättenverbands erstellt. Die für Sie relevanten Maßnahmen des Hygienekonzepts haben wir hier für Sie aufgeführt.

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